AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

Thomas Grabau, MSc
(„THOMASGRABAU“)
Pillersdorfgasse 6/26
1020 Wien

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche von THOMASGRABAU erbrachten Leistungen an den Kunden ausschließlich diese AGB. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. THOMASGRABAU schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Kunde auf seine eigenen AGB verweist.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen oder Vertragsänderungen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von THOMASGRABAU ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Beratungsumfang / Fremdleistungen

2.1 THOMASGRABAU bietet seinen Kunden Beratungsleistungen in Form von Trainings, Coachings und Workshops. Art und Inhalt der jeweiligen Beratungsleistung wird einzelvertraglich vereinbart.
2.2 THOMASGRABAU ist berechtigt, ihm obliegende Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch THOMASGRABAU selbst. Es entsteht sohin kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Kunden

3.1 Bei Durchführung der Beratungsleistung an vom Kunden bereitgestellten Räumlichkeiten, trägt dieser dafür Sorge, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen sowie ein möglichst ungestörter, rascher Fortgang ermöglicht sind.
3.2 Der Kunde wird THOMASGRABAU auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – (durch Dritte) umfassend informieren.
3.3 Der Kunde sorgt dafür, dass THOMASGRABAU auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht bereitgestellt werden und diesem alle Vorgänge und Umstände Kenntnis gebracht wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Kunde sorgt dafür, seine Mitarbeiter – und wenn vorhanden – die eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Aufnahme der Tätigkeit von THOMASGRABAU von diesem informiert und – sofern erforderlich – dessen Zustimmung eingeholt werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Im Rahmen dieser verpflichten sich die Vertragspartner wechselseitig, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von THOMASGRABAU zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 THOMASGRABAU wird dem Kunden, über seine Tätigkeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch von ihm beauftragte Dritter dem Fortschritt der Beratungsleistung entsprechend dem Kunden Bericht erstatten.
5.2 THOMASGRABAU ist im Rahmen der Erbringung seiner Beratungsleistung weisungsfrei und handelt in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Marken- bzw Urheberrechte an den von THOMASGRABAU bzw seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere allerdings nicht abschließend wie: Seminar und Schulungsunterlagen, Analysen, Fotoprotokolle, Leistungsbeschreibungen,, Konzepte, , etc.) verbleiben ausschließlich bei THOMASGRABAU und können von diesem in jedweder Form verwertet, weiterverwendet und zurückverlangt werden. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Jegliche Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung (Brief bzw E-Mail) durch THOMASGRABAU. Weiters verpflichtet sich der Kunde, die zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Haftung von THOMASGRABAU aufgrund einer unberechtigten Vervielfältigung oder Verbreitung des Werkes– insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

6.2 Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an geschaffenen Werken von THOMASGRABAU setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von THOMASGRABAU dafür in Rechnung gestellten Entgelte voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von THOMASGRABAU, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

6.3 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt THOMASGRABAU zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, wie Unterlassung und/oder Schadenersatz. Unbeschadet davon haftet der Kunde THOMASGRABAU für jede widerrechtliche Nutzung in des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

7. Beratungsleistungen (Seminare, Coachings und Schulungen)

7.1 Anmeldungen zu Trainings, Coachings und Workshops sind verbindlich und können schriftlich per (Brief oder E-Mail) erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt.
7.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche (Auftrags-)Bestätigung THOMASGRABAU (Brief oder E-Mail) zustande. Dies gilt auch für Änderungen des Vertrages wie Abänderungen oder Nebenabreden. Die Übersendung einer Rechnung kommt einer Auftragsbestätigung gleich.
7.3 Eine Übertragung der Teilnahme ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftagnehmer möglich.

8. Stornierung

8.1 Stornierungen durch den Kunden an Seminaren, Coachings und Schulungen sind bis zu vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Erfolgt eine Stornierung bis zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung werden 50%, sodann 80% der Kosten in Rechnung gestellt. Erfolgt seitens des Kunden keine schriftliche Stornierung und erscheint dieser nicht zur Veranstaltung wird der gesamte Betrag verrechnet.
8.2 Stornierungen bzw das Verschieben einzelner Coachingeinheiten können bis zu 24h vor dem jeweiligen Termin erfolgen. Ansonsten ist der Betrag für die gesamte Coachingeinheiten zu leisten.
8.3 Stornierungen sind THOMASGRABAU schriftlich (Brief oder E-Mail) anzuzeigen.
8.4 THOMASGRABAU ist berechtigt, Seminare oder Coachings aus wichtigen Gründen (Krankheit etc.) abzusagen. Zudem ist dieser berechtigt, ein Seminar längstens vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen, wenn die Anzahl der gemeldeten Teilnehmer weniger als fünf Personen umfasst.
8.5 THOMASGRABAU verpflichtet sich, im Falle einer ersatzlosen Absage oder Änderung der Veranstaltung die Teilnehmer so rechtszeitig wie möglich zu informieren. Wird von THOMASGRABAU ein Seminar ersatzlos abgesagt, erhalten die Teilnehmer die volle Teilnahmegebühr rückerstattet. Eine darüberhinausgehende Haftung besteht nicht.
8.6 Kosten Dritter (Hotel, Kosten für die Anreise) richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung des Kunden mit dem Drittanbieter und sind im Fall einer Stornierung oder Absage durch THOMASGRABAU vom Kunden zu tragen. Im Fall der Inanspruchnahme von THOMASGRABAU durch den Dritten wird der Kunde THOMASGRABAU für derartige Kosten schad- bzw klaglos halten.

9. Haftung / Schadenersatz

9.1 THOMASGRABAU haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von THOMASGRABAU beigezogene Dritte zurückgehen.
9.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des von THOMASGRABAU zurückzuführen ist.
9.4 Sofern THOMASGRABAU eine Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt THOMASGRABAU diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

10. Geheimhaltung / Datenschutz

10.1 THOMASGRABAU ist berechtigt, ihm anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet THOMASGRABAU Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des DSGVO bzw des Datenschutzgesetzes getroffen worden sind.
10.2 Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontaktdaten wie Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen (IBAN, BIC), Kreditkartendaten, UID-Nummer zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
10.3 Der Kunde erklärt sich mit der Kommunikation mittels nicht-verschlüsselter E-Mails einverstanden, ebenso mit der Nutzung von Cloud-Computer Lösungen, auch mit Speicherung von Daten außerhalb Österreichs und der EU. Eine Haftung für dadurch entstehende Schäden ist ausgeschlossen.
10.4 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
10.5 Der Kunde willigt ein, von THOMASGRABAU oder von Unternehmen, die hierzu von THOMASGRABAU beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG) zu Werbezwecken zu erhalten. Diese Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
10.6 Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch THOMASGRABAU befinden sich in der unter https://www.thomasgrabau.com/datenschutz einsehbaren Datenschutzmitteilung.
10.7 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zu unbedingtem Stillschweigen über alle diesen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des jeweils anderen erhält.
10.8 THOMASGRABAU ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. THOMASGRABAU hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
10.9 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

11. Honorar

11.1 Das Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe sowie anfallender Spesen bzw Barauslagen (Unterbringungs-, Verpflegungs- und Anfahrts- bzw Reisekosten, sonstige Leistungen Dritter etc).
11.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch von THOMASGRABAU für jede einzelne Leistung ohne Abzug, sobald diese erbracht wurde (Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Spesen und sonstiger Aufwendungen.)
11.3 THOMASGRABAU ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Anzahlungen zu verlangen, für Aufträge, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, Zwischenabrechnungen, Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Das Entgelt ist jeweils mit Rechnungslegung durch THOMASGRABAU fällig.
11.4 Bei Verträgen, bei denen sich das dem Kunden berechnete (Gesamt-)Entgelt mitunter aus Kosten bzw. Preisen eines Drittanbieters zusammensetzt, können die Drittanbieter ihre Preise anpassen. Soweit möglich, wird THOMASGRABAU den Kunden über Preisanpassungen von Dritten informieren. Der Kunde stimmt hiermit einer Weiterverrechnung derartiger Preiserhöhungen Dritter zu.
11.5 THOMASGRABAU wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
11.6 Anfallende Barauslagen, Spesen, Anfahrts- bzw Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung THOMASGRABAUs vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
11.7 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch THOMASGRABAU, so behält THOMASGRABAU den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarten Leistungen zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die THOMASGRABAU bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
11.8 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischen- oder Teilabrechnungen ist THOMASGRABAU von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
11.9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
11.10 THOMASGRABAU ist berechtigt und stimmt der Kunde hiermit ausdrücklich zu, dass THOMASGRABAU dem Kunden Rechnungen in elektronischer Form (bspw per E-Mail) übermitteln kann.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Verträge werden für die Dauer der vereinbarten Beratungsleistung abgeschlossen.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere die Verletzung einer wesentlicher Vertragsverpflichtung oder – wenn ein Vertragspartner aus welchem Grund auch immer in Zahlungsverzug gerät oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners bestehen und dieser auf Begehren von THOMASGRABAU weder Vorauszahlungen bzw eine taugliche Sicherheit leistet.

13. Mitteilungen / Schlussbestimmungen

13.1 Jede Erklärung bzw. Anzeige durch den Kunden gegenüber dem THOMASGRABAU ist entweder per Post, an

Thomas Grabau
Pillersdorfgasse 6/26
1020 Wien

oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse:

mail@thomasgrabau.com
zu erklären bzw. bekanntzugeben.
13.2 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.3 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht;
13.5 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.
13.6 Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von THOMASGRABAU. Für Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien zuständig.